Activision Amazing Spider-Man User Manual Page 6

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Verwendung der Bearbeitungstools und des neuen Spielematerials unterliegt neben den Allgemeinen
Lizenzbedingungen auch diesen Besonderen Lizenzbedingungen.
(2) Mit der Erstellung des neuen Spielematerials entsteht kein neues urheberrechtlich geschütztes
Programm, sondern das neue Spielematerial stellt durch die Zurverfügungstellung der
Bearbeitungstools eine erlaubte und bezweckte Art der einfachen Nutzung des Programms dar.
Art und Umfang der Nutzung richtet sich nach den hier geregelten Allgemeinen und Besonderen
Lizenzbedingungen.
(3) Der Kunde wird zudem keine Vorschläge oder Angebote von Privatpersonen oder Personen des
öffentlichen Rechts einholen, veranlassen oder anregen, um neues Spielematerial zur kommerziellen
Distribution zu erstellen. Der Kunde hat Activision unverzüglich vom Erhalt eines solchen Angebots
oder Vorschlags in Kenntnis zu setzen.
(4) Activision untersagt es ausdrücklich, die Bearbeitungstools und das neue Spielematerial für
kommerzielle Zwecke zu verwenden. Stellt der Kunde das neue Spielematerial Dritten zur Verfügung,
so darf er dies ausschließlich unentgeltlich tun.
(5) Neues Spielematerial darf weder die Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzen,
noch illegales, strafrechtlich relevantes oder rassistisches Material enthalten.
(6) Neues Spielematerial, das Sie selber erstellen, geht automatisch als a/jointfilesconvert/1698453/bgeleitetes Werk des
Programms in das Eigentum von Activision und/oder den Lizenzgebern über (nach der Regelung
im amerikanischen Urheberrechtsgesetz) und Activision und die Lizenzgeber können das von Ihnen
veröffentlichte Neue Spielmaterial für jeden beliebigen Zweck verwenden, inklusive, aber nicht
beschränkt auf die Bewerbung des Programms.
(7) Neues Spielematerial muss dokumentiert und deutlich mit folgenden Angaben versehen werden:
a. Name und E-Mail-Adresse des Erstellers des Neuen Spielematerials, und b. die Worte: „Dieses
Material wird von Activision Inc., 3100 Ocean Park Boulevard, Santa Monica, California 90405., weder
hergestellt noch unterstützt.“ Diese Angaben sind deutlich und ausreichend lange vor dem Start des
Programms einzublenden.
4. Installation der Software und Sicherungskopie
(1) Die Nutzung der Software ist grundsätzlich unmittelbar vom mitgelieferten Datenträger aus
vorzunehmen, wie z.B. CD-ROM, DVD oder Cartridge.
(2) Sollte eine Sicherungskopie der Software für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich sein,
ist eine einzige Installation der Software auf die Festplatte als Sicherheitskopie zulässig. Stimmen
die installierte Kopie und die Inhalte des originalen Datenträgers überein, so verbleibt die auf der
Festplatte installierte Kopie als Sicherungskopie. Die Anfertigung einer zusätzlichen Sicherungskopie
von dem originalen Datenträger ist untersagt. Be ndet sich die Software auf einer CD-ROM, DVD
oder Cartridge, so ist keine Sicherheitskopie zulässig, da davon auszugehen ist, dass aufgrund der
langen Lebensdauer von den genannten Datenträgern eine Sicherheitskopie nicht erforderlich ist.
(3) Die Anfertigung weiterer als der hier genannten gesetzlich zulässigen Sicherungskopien ist
ausdrücklich untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
5. Gewährleistung
(1) Um im Interesse des Kunden rasch auf Mängel reagieren zu können, muss der Kunde
offensichtliche und erkennbare Mängel unverzüglich - spätestens aber innerhalb von 10 Tagen -
nach der Ablieferung des Programms beim Händler schriftlich geltend machen. Dasselbe gilt für
Rügen wegen verborgener Mängel nach Entdeckung des Mangels. Im Falle verspäteter oder nicht
ordnungsgemäßer Mängelrügen kann Activision keine Gewährleistung für die Mängel übernehmen.
(2) Activision gewährleistet, dass das verkaufte Programm nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet
ist und sich für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung bei Einhaltung der in der
Packungsbeilage enthaltenen Systemvoraussetzungen eignet. Beiden Vertragsparteien ist bewusst,
dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Bedingungen
auszuschließen.
(3) Activision gewährleistet nicht, dass die Funktionen des Programms den persönlichen
LIZENZVEREINBARUNG
Lizenzbedingungen der Activision Inc.
1. Ausgangslage
(1) Mit dem Kauf dieses Softwareprodukts erwirbt der Kunde das Recht, das Softwareprodukt nach
Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumte
Rechte verbleiben bei Activision oder den Lizenzgebern von Activision.
(2) Im Folgenden steht der Begriff „Programm“ für die gesamte Software, die mit dieser
Lizenzvereinbarung geliefert wird, die dazugehörigen Datenträger, sämtliches gedrucktes Material,
Elektronische Dokumentation und Online-Dokumentation jeglicher Art, sowie sämtliche Exemplare
dieser Software und Materialien.
(3) Mit dem Öffnen der Verpackung oder der Installation bzw. Verwendung des Programms und
sämtlicher darin enthaltener Softwareprogramme erkennt der Kunde die Bedingungen dieser
Lizenzvereinbarung mit Activision Inc. (Activision) mit Sitz in Kalifornien, USA an.
2. Allgemeine Lizenzbedingungen
(1) Activision räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbegrenzte
Recht ein, ein Exemplar dieses Programms nach den in diesen Lizenzbedingungen geregelten
Bedingungen zu nutzen.
(2) Activision steht das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Programm zu. Damit hat der Kunde
insbesondere weder das Recht, das Programm zu vervielfältigen oder auszustellen, noch das
Programm öffentlich vorzuführen oder auf sonstige Weise darzubieten.
(3) Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden zur Einzelnutzung des Programms im Rahmen
eines normalen Gebrauchs in einer Softwareumgebung, die dem auf der Packung angegebenen
Betriebssystem entspricht. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich das Nutzungsrecht nicht.
(4) Das Programm darf nur für den privaten Gebrauch verwendet werden. Activision untersagt es
ausdrücklich, dieses Programm oder Teile davon kommerziell zu nutzen. Dies betrifft insbesondere
die Verwendung des Programms in Cybercafes, Spielhallen oder ähnlichen Einrichtungen. Eine Lizenz
zur kommerziellen Verwendung des Programms kann dem Kunden von Activision dann erteilt werden,
wenn der Kunde eine entsprechende schriftliche Anfrage an Activision gestellt hat und sich beide
Parteien auf eine weitergehende schriftliche Lizenzvereinbarung geeinigt haben.
(5) Das Programm darf nur durch den autorisierten Handel verkauft und nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung von Activision vom Kunden vermietet oder verleast werden.
(6) Hinweise auf dem Verkaufsgegenstand über Marken-, Urheber- oder sonstige Schutzrechte darf
der Kunde weder beseitigen, ändern oder in sonstiger Weise bearbeiten oder unkenntlich machen.
(7) Der Kunde ist nur nach einer vorherigen schriftlichen Genehmigung von Activision berechtigt,
mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.
(8) Activision untersagt es insbesondere, das Programm auf mehr als einem Computer, einem
Terminal oder einer Workstation gleichzeitig zu verwenden oder im Internet oder einem Intranet Dritten
zugänglich zu machen.
(9) Außerhalb dieser Bedingungen und der gesetzlich zulässigen Handlungen darf der Kunde
aufgrund des Urheberrechts keinerlei Änderungen, Übersetzungen, Vervielfältigungen des Programms
vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln.
Der Ausdruck des Programmcodes stellt auch eine unzulässige Vervielfältigung dar. Änderungen, zu
denen nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann, sind zulässig.
3. Besondere Lizenzbedingungen für Bearbeitungstools
(1) Mit diesem Programm können bestimmte Utilities, Tools, Daten und andere Ressourcen für
das Design, die Programmierung und Bearbeitung der Software (Bearbeitungstools) verwendet
werden. Diese Bearbeitungstools ermöglichen dem Kunden, anderes Spielematerial für seine
persönliche Verwendung auf der Basis des Programms zu erstellen (neues Spielematerial). Die
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